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03. 05. 2024
Aufgrund der hohen Infektionsfälle und der damit verbundenen hohen Belastung des Gesundheitsamtes hat der Landkreis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation erlassen.
Zusammenfassung:
Separate Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen entfallen bis auf Weiteres.
Als Nachweis beim Arbeitgeber gilt die Allgemeinverfügung in Verbindung mit dem PCR-Testergebnis.
Enge Kontaktpersonen werden von der Verfügung erfasst und häusliche Isolation angeordnet. Als Kontaktpersonen gelten Menschen, die eine Mitteilung des Gesundheitsamtes erhalten haben oder mit der positiv getesteten Person zusammenleben - also alle Haushaltsmitglieder.
Alle Personen werden vom Gesundheitsamt kontaktiert, aber aufgrund der hohen Belastung des Gesundheitsamtes kommt es hierbei zu Verzögerungen.
Erfolgt eine positive Testung im Haushalt, hat sich das häusliche Umfeld auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nach Maßgabe der Allgemeinverfügung in Quarantäne zu begeben.
Das Gesundheitsamt bittet von Nachfragen abzusehen, bis es sich meldet.
(Quelle: PM Landkreis Elbe-Elster)
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