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Notbetreuung in der KiTa „Kinderland“ Merzdorf

Notbetreuung in der KiTa „Kinderland“ Merzdorf

 

 

Liebe Eltern,

 

leider ist das eingetreten, was wir vergangene Woche hofften, vermeiden zu können. Weitere personelle Ausfälle wurden uns heute Morgen gemeldet, sodass die KiTa nur noch im Notbetrieb arbeiten kann.

 

Uns stehen noch 2 Erzieherinnen zur Verfügung, deshalb kann der Notbetrieb nur für die Kinder angeboten werden, deren beide Elternteile in einem sog. „infrastrukturkritischen“ Beruf tätig sind. Zu den Infrastrukturkritischen Tätigkeitsbereichen zählen:

  1. im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
  2. als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrerin oder Lehrer,
  3. zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  4. bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  5. der Rechtspflege,
  6. im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  7. der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  8. der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
  9. als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  10. der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  11. in der Veterinärmedizin,
  12. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  13. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  14. in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
  15. im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen BereichHier gilt abweichend: Es genügt, wenn ein Personensorgeberechtigter in diesem Bereich tätig ist, um einen Notbetreuungsanspruch des Kindes zu begründen.

 

 

Was noch wichtig ist!

 

Die KiTa öffnet weiterhin nur eingeschränkt

von 07:30 Uhr – 15:00 Uhr.

 

Der Notbetrieb gilt zunächst vom 30.11.-03.12.2021. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Homepage spätestens am Freitag, 03.12.2021 www.amt-schradenland.de.

 

Gröden, 29.11.2021

 

 

Kathleen Wilken

Amtsdirektorin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Merzdorf
Mo, 29. November 2021

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