Elternbeitragsentlastung ab 1. Januar 2023
Der Landtag Brandenburg hat am 16. Dezember 2022 eine kurzfristige Änderung des Kindertagesstättengesetzes ab 1. Januar 2023 beschlossen, um Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung in den Jahren 2023 und 2024 zu entlasten.
Da die Umsetzung sehr umfangreich ist, haben die Träger der Einrichtungen bis zum 28. Februar Zeit, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Wichtige Meldung des WAZVS - Störung der Trinkwasserversorgung
Sa, 18. Mai 2024
Sehr geehrte Kunden und Kundinnen, aufgrund technischer Störungen am Hochbehälter in Hirschfeld ...
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...