Kabinett beschließt Verlängerung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bis 9. November – Inzidenzschwellenwert für Testpflicht von 20 auf 35 erhöht
Die Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) wird mit wenigen Änderungen um vier Wochen bis 9. November 2021 verlängert. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Änderungsverordnung tritt am 13. Oktober 2021 in Kraft. Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt seit 16. September 2021 und war zunächst bis 13. Oktober befristet.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Links
Weitere Meldungen
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...
Tag der offenen Tür der Grundschule Hirschfeld
Mi, 15. Mai 2024