Nach Ablauf der Wahlperiode von Frau Heiderose Schmidt als Schiedsperson ist eine Neuwahl durch den Amtsausschuss des Amtes Schradenland durchzuführen.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Für dieses Ehrenamt können sich Bürger*innen aus den Gemeinden des Amtes Schradenland bewerben, wenn:
Sie mindestens 25 Jahre alt sind
Sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind
Sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
Sie sich nicht im Vermögensverfall befinden.
Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen in der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.
Interessenten richten Ihre schriftliche Bewerbung (mit Lebenslauf)
bis zum 30. April 2023an das
Amt Schradenland
Kennwort: Schiedsamt
Großenhainer Straße 25
04932 Gröden
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per E-Mail unter einreichen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Opitz vom Hauptamt unter der Telefonnummer 035343 762-22 zur Verfügung.