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Hinweis zur Zahlung der Grund- und Hundesteuer 2020

Das Amt Schradenland setzt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer und gemäß § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020 fest.
 

 

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