Hinweis zur Zahlung der Grund- und Hundesteuer 2020
Das Amt Schradenland setzt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer und gemäß § 12 b Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020 fest.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Links
Weitere Meldungen
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...
Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Di, 30. April 2024
Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...