Veranstaltungs-Ticker

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Dritte Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 7. Juli 2020

Amt Schradenland, den 07.​07.​2020

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen), insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art, sind bis einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt.

 

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