Neue Regelungen gelten vom 4. bzw. 11. Mai an/ Landkreis veröffentlicht Allgemeinverfügung
Der Landkreis Elbe-Elster hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die vom 4. bzw. 11. Mai gilt. Sie ergänzt die zuvor erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot der Unterrichtserteilung an Schulen
in öffentlicher und freier Trägerschaft. In der neuen amtlichen Bekanntmachung wird die Unterrichtserteilung von Schulen grundsätzlich weiter untersagt. Gleichzeitig werden dort weitere Ausnahmen zugelassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)