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Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Widersprochen wird gegen
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
keine
Frau Kristin Jahn
(035343) 762-18