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Stellenausschreibung Reinigungskraft Bildungsstandort Hirschfeld

Die Gemeinde Hirschfeld sucht zum 01.06.2022 zur regelmäßigen Grundreinigung für den Bildungsstandort Hirschfeld

 

1 Reinigungskraft mit 12,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.

 

Aufgaben:

  • die Reinigung der Gruppenräume, Klassenräume, Büroräume, Flure, sonstiger Aufenthaltsräume und sanitären Anlagen unter Einhaltung der Hygiene-, Desinfektions- und Dosierungsvorschriften (u. a. Infektionsschutzgesetz)
  • Ausgabe Mittagessen
  • fachgerechte Abfallentsorgung
  • Reinigung der zugeteilten Bereiche nach einem Reinigungsbedarfsplan
  • Arbeitszeitrahmen von Montag bis Freitag nach Absprache unter Rücksichtnahme betrieblicher Abläufe.
     

Ihr Profil:

  • Erfahrungen als Reinigungskraft wünschenswert
  • Selbstständige, verantwortungsbewusste und strukturierte Arbeitsweise
  • Engagement, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
  • Gesundheitsausweis wünschenswert
     

Wir bieten Ihnen:

- eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 12,5 h/Woche, unbefristet

- die Arbeits- und Entgeltbedingungen richten sich nach dem TVöD

 

Wenn Sie über die geforderten Anforderungen verfügen und Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns über Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

 

Bitte richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.03.2022 an das

 

Amt Schradenland

Kennwort: „Reinigungskraft Gemeinde Hirschfeld“

Großenhainer Straße 25

04932 Gröden

 

oder per Mail an .

 

Auskunft erteilt Frau Kathleen Wilken, Amtsdirektorin Tel.-Nr.: 035343–762-23, E-Mail: an oder

Frau Anke Lehmann, Sachbearbeiterin Personalwesen,Tel.-Nr.: 035343–762-33.

 

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen ist ausdrücklich erwünscht. Es wird gebeten, keine Originalnachweise einzureichen. Aus Kostengründen werden die Unterlagen nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

 

Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten  einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 01. März 2022

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