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03. 05. 2024
Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.
Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.
Der Antrag muss über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
(Quelle: Haertefallhilfen.de)
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