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Ein Wort an alle Tierbesitzer!

Wem gefällt es schon, bei der Straßenreinigung öfters die Verunreinigung von anderen zu entfernen!

 

Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass Verunreinigungen von mitgeführten Tieren auf  Verkehrsflächen oder in Anlagen unverzüglich zu beseitigen sind! Darunter zählen nicht nur Hundebesitzer, sondern auch Pferdebesitzer.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 05. Mai 2021

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