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Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Landkeis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen erlassen.

 

  • Öffentliche und private Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen sind dem Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, anzuzeigen.

 

  • Veranstaltungen über 1000 Personen sind im Gebiet des Landkreises Elbe-Elster untersagt.  Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 13. März 2020

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