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LAG Elbe-Elster unterstützt lokale Initiativen und Engagement

5. Aufruf zum Einreichen kleiner Projekte für eine LEADER-Förderung

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster hat die fünfte Auswahlrunde für kleine lokale
Initiativen gestartet. Interessenten reichen dazu ihre Projekte bis spätestens 30.09.2019 ein, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.

Gefördert wird das Engagement von Akteuren in den Orten durch Unterstützung kleiner investiver Einzelprojekte. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt!

Die Förderung kann je Projekt bis zu 5.000 Euro bei einer 80%-Förderung betragen. Eigenanteile sind als bare Mittel zu erbringen. Natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts können erforderliche Eigenmittel auch als unbare Leistungen nachweisen, wenn die Voraussetzungen der LEADER-Richtlinie erfüllt sind. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, wie für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zur aktiven Umsetzung der Vorhaben können dabei als unbare Eigenleistungen anerkannt werden. Im Jahr 2019 setzen kleine Initiativen in den Orten so etwa einen Naturerlebnispfad in Hohenleipisch um, bauen neue Fenster im Jugendklub Crinitz ein, modernisieren gemeinsam den Spiel- und Sportpatz in Klingmühl als Freizeit- und Begegnungs-stätte oder erweitern Küchenbereiche von Gemeinschaftseinrichtungen in Kroppen und Schmerkendorf, um bestehende Angebote vor Ort ausweiten zu können.

Für diese Auswahlrunde stehen insgesamt 50.000 Euro Fördermittel bereit. Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Elbe-Elster.

Interessenten reichen ihre Projektblätter bis zum 30.09.2019 in der LAG-Geschäftsstelle ein. Das Projekt-Formular steht im Internet unter www.lag-elbe-elster zum Herunterladen bereit.

Der LAG-Vorstand bewertet die Vorhaben anhand der Wertungskriterien (Anlage 2) und entscheidet im November 2019 über die Auswahl der Projekte für eine Förderung im Jahr 2020.

 

Informationen:   

 

LAG Elbe-Elster, Regionalmanagement LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude, 03238 Finsterwalde, Grenzstraße 33

       Tel. 03531. 797089 / 0173. 6147540

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 25. Juni 2019

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