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Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten

Das Amt Schradenland stellt zum 01. September 2016
eine/n Auszubildende/n für den Beruf der / des Verwaltungsfachangestellten ein.

 

Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Ausgebildet wird in der Fachrichtung Kommunalverwaltung.

 

Ausbildungsbeginn ist der 01.09.2016, die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Während der dreijährigen Ausbildungszeit durchläuft der/die Auszubildende alle Sachgebiete der Verwaltung. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht an der Berufsschule in Elsterwerda. Weiterhin findet während der Praxisphase die dienstbegleitende Unterweisung vom Niederlausitzer Studieninstitut ebenfalls in Elsterwerda statt.

 

Einstellungsvoraussetzung ist der Fachoberschulreifeabschluss mit

Ÿsehr guten/ guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Politische Bildung

eine gute Auffassungsgabe,

Ÿgutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und

ŸPC Kenntnissen (Word und Excel).

 

Sie sollten sich für verwaltende Tätigkeiten, Umgang mit Menschen, Arbeit mit dem PC und Rechtsvorschriften interessieren. Erwartet werden Bewerbungen von aufgeschlossenen, vielseitig interessierten, motivierten, verantwortungsbewussten jungen Menschen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

 

Wenn Sie in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung arbeiten möchten, dann richten Sie Ihre vollständige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der letzten 2 Schulzeugnisse, Praktikabeurteilungen und Passbild) bis 31. 10. 2015

an das              Amt Schradenland

                        Kennwort: „Bewerbung Ausbildung“

                        Großenhainer Straße 25

                        04932 Gröden

 

Für Fragen steht Frau Kathleen Funk unter der Telefon-Nr.: 03533 762 23 zur Verfügung. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.

 

Thilo Richter

Amtsdirektor

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 22. September 2015

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