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Unterstützung für Auszubildende mit langen Fahrtzeiten

Anträge beim Schulverwaltungs- und Sportamt bis zum 1. April stellen

Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.

Wer: Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.

Wo: Landkreis Elbe-Elster Frau Janhoefer Frau Mittag
Schulverwaltungs- und Sportamt (A – M) (N – Z)
Grochwitzer Straße 20 Tel: 03535/463520 Tel: 03535/463508
04916 Herzberg

Wann: Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte erste Schulhalbjahr, spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte zweite Schulhalbjahr.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 25. Februar 2013

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