Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.
Wer:
Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Wo:
Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg
Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520)
Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508)
Wann:
Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr, spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte
2. Schulhalbjahr.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)