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03. 05. 2024
Der Landtag Brandenburg hat am 16. Dezember 2022 eine kurzfristige Änderung des Kindertagesstättengesetzes ab 1. Januar 2023 beschlossen, um Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung in den Jahren 2023 und 2024 zu entlasten.
Da die Umsetzung sehr umfangreich ist, haben die Träger der Einrichtungen bis zum 28. Februar Zeit, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
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