Information zur Grundsteuerreform
Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Die Neubewertung ist erforderlich, damit die Grundsteuer ab 2025 nach aktuellen Wertverhältnissen berechnet werden kann. Grundstückseigentümer müssen eine Grundsteuerwerterklärung für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.
Auf der neuen Internetseite der Finanzverwaltung Brandenburg www.grundsteuer.brandenburg.de wird über die Reform informiert und es werden Checklisten bereitgestellt. Eigentümer können per Link zum Informationsportal benötigte Grundstücksdaten (Flur, Flurstück, Größe, Bodenrichtwert) ermitteln.
Die Grundsteuerwerterklärungen müssen bis 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt elektronisch, in Ausnahmefällen können sie auch schriftlich per Formular, eingereicht werden. Formulare zur Grundsteuerwerterklärung wurden jetzt im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de bereitgestellt.
Für einfache Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) kann ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung genutzt werden.
Für Fragen steht die Hotline (0331) 200 600 20 Montag bis Donnerstag von 9-16 Uhr und Freitag von 9 – 14 Uhr oder der Grundsteuerchatbot unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung.
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Hier finden Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück:
Informationsportal Grundstücksdaten
Welche Angaben werden für die Grundsteuerwerterkläung benötigt?
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