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Neuer Termin Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden am 21. Juni 2022 ist abgesagt!

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Einladung

zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gröden

 

 

Auf Grundlage des § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg, sind alle Eigentümer/innen von Grundflächen, die zum Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Gröden gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.

 

Die Genossenschaftsversammlung findet am Dienstag, 26. Juli 2022 um

17:00 Uhr im Versammlungsraum des Amtes Schradenland in Gröden, Großenhainer Straße 25 statt.

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Erörterung der aktuellen Vorstandssituation
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft
  6. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  7. Übernahme der Versammlungsleitung durch den neuen Vorsteher
  8. Sonstiges

 

 

Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes können bis zum 25.07.2022 beim Notvorstand im Amt Schradenland, Frau Wilken, Großenhainer Straße 25 in Gröden eingereicht werden.

 

 

 

 

Kathleen Wilken

Amtsdirektorin

in der Funktion als Notvorstand

 

 

Auszug aus § 10 Abs. 7 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 09.10.2003

Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Amtsdirektor wahrgenommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. Von der Übernahme der Geschäfte ist die untere Jagdbehörde in Kenntnis zu setzen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Gröden
Di, 14. Juni 2022

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