RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 04.02.2022

Erweiterung der Pufferzone und weitere Anordnungen

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen im Landkreis Meißen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung, in Form einer amtlichen Bekanntmachung eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

 

Diese regelt unter anderem die Erweiterung der Pufferzone, Anordnungen an Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone, Vorgaben an die Schweinehalter*innen in der Sperrzone sowie Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone.

 

Den Volltext zur amtlichen Bekanntmachung finden Sie im Anhang oder unter: https://www.lkee.de/media/custom/2112_9504_1.PDF?1643957719

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 04. Februar 2022

Weitere Meldungen

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)

Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n  Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...

Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung

Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren