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Mobilitätsticket Brandenburg

Ab 1. September 2008 gibt es im Land Brandenburg ein preisgünstiges Mobilitätsticket für sozial schwächere Menschen.  Es gilt für alle Bahnen und Busse des VBB im Land Brandenburg (ausgenommen Fahrten nach Berlin). Innerhalb des Geltungsbereiches können die Busse und Bahnen beliebig oft benutzt werden.

 

Anspruch auf das Mobilitätsticket haben Empfänger von:

  • laufenden Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld)
  • laufenden Leistungen nach SGB XII
  • laufenden Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften

 

Das Mobilitätsticket ist eine persönliche Monatskarte. Die Kunden sparen bis zu 50 % gegenüber einer normalen VBB-Umweltmonatskarte.

 

Das Mobilitätsticket besteht aus einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild und einem Wertabschnitt für den Gültigkeitszeitraum und Geltungsbereich. Die Kundenkarte ist nur mit Lichtbild gültig. Bei der Erstausstellung ist ein Passfoto mitzubringen. Die Prüfung der Berechtigung  und Ausgabe erfolgt bei der jeweiligen Leistungsstelle (Job-Center, ARGE, Sozialamt).

 

Der Wertabschnitt wird vom Verkehrsunternehmen verkauft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Di, 14. Oktober 2008

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