Dritte Verordnung zur Änderung der Großveranstaltungsverbotsverordnung vom 7. Juli 2020
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen), insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art, sind bis einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Wer vermisst einen Wellensittich?
Mi, 17. April 2024
Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2025
Fr, 12. April 2024
Betroffen sind Geburtsjahrgänge von 1971 und später, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember ...