Veranstaltungs-Ticker

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Jährliche Einkommensüberprüfung für die Ermittlung der Elternbeiträge 2026 (Kinderkrippe und Hort)

Werte Eltern,

bitte reichen Sie wieder die entsprechenden Einkommensnachweise in der Amtsverwaltung in Gröden (Frau Mai) bis zum

 

30.11.2025
ein.

 

Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Kita-Leiterin abzugeben.

Wird das Einkommen in dieser Frist nicht erklärt, wird gemäß Kita-Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt.


Wird bereits der Höchstbeitrag gezahlt, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht notwendig.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 03. November 2025

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