Das Straßenverkehrsamt informierte über eine Gesetzesänderung für die Verlängerung des LKW-Führerscheins.
Bisher musste der LKW-Führerschein innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Erreichen des 50. Lebensjahres verlängert werden. Das traf auch für befristete LKW-Führerscheine zu.
Ab November 2008 kann ein Verlängerungsantrag auch noch gestellt werden, wenn der Führerschein bereits 3, 4 oder mehr Jahre abgelaufen ist.
Bei Fragen gibt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda Auskunft.