Veranstaltungs-Ticker

  • RSS-Feed
  • Teilen auf Facebook
  • Als Favorit hinzufügen
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Amt Schradenland, den 13.​03.​2020

Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Landkeis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen erlassen.

 

  • Öffentliche und private Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen sind dem Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, anzuzeigen.

 

  • Veranstaltungen über 1000 Personen sind im Gebiet des Landkreises Elbe-Elster untersagt.  Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.
 

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren