Weitere Ausnahmen für Unterricht an Schulen zugelassen

Neue Regelungen gelten vom 4. bzw. 11. Mai an/ Landkreis veröffentlicht Allgemeinverfügung

 

Der Landkreis Elbe-Elster hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die vom 4. bzw. 11. Mai gilt. Sie ergänzt die zuvor erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot der Unterrichtserteilung an Schulen

in öffentlicher und freier Trägerschaft. In der neuen amtlichen Bekanntmachung wird die Unterrichtserteilung von Schulen grundsätzlich weiter untersagt. Gleichzeitig werden dort weitere Ausnahmen zugelassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de abrufbar.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Elbe-Elster)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 30. April 2020

Weitere Meldungen

Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und Kreisverwaltung

Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)

Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n  Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...