Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Landkeis Elbe-Elster eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen erlassen.
- Öffentliche und private Veranstaltungen mit mindestens 100 Personen sind dem Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, anzuzeigen.
- Veranstaltungen über 1000 Personen sind im Gebiet des Landkreises Elbe-Elster untersagt. Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.