Wichtige Informationen und Hinweise des WAZV Schradenland (WAZVS) für Grundstückseigentümer
Gemäß der satzungsmäßigen Regelungen des WAZVS sind die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Deshalb ist es erforderlich, dass jeder Eigentumswechsel an einem Grundstück innerhalb eines Monats dem WAZV Schradenland mitgeteilt wird. Eine Meldung beim Amt Schradenland ist nicht ausreichend. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten durch das Amt an den WAZVS.
Für den Eigentumswechsel ist die Vorlage eines Übergabeprotokolls mit folgenden Angaben erforderlich:
- Stand des Wasserzählers zum Zeitpunkt der Übergabe,
- Anschrift des Alteigentümers/ Eigentümerin
- Anschrift des neuen Eigentümers/ Eigentümerin
- Unterschrift des alten und des neuen Eigentümers/ Eigentümerin.
Weiterhin sind alle Veränderungen, die sich auf die Gebühren auswirken, unverzüglich dem WAZVS mitzuteilen.
Steht zum Beispiel eine Wohnung (Wohneinheit) durch Wegzug oder Todesfall leer, kann diese beim WAZVS abgemeldet werden. Die Grundgebühr für diese Wohneinheit entfällt dann zum Zeitpunkt der Abmeldung.
Wird diese Wohneinheit wieder bezogen oder entsteht durch Umbau eine weitere Wohneinheit, muss dies ebenfalls dem Verband unverzüglich mitgeteilt werden.
Steht ein Wohnhaus über einen längeren Zeitraum leer, kann der Wasseranschluss beim WAZVS abgemeldet werden. Daraufhin wird der Wasserzähler ausgebaut und der Anschluss stillgelegt. Es fallen keine Gebühren mehr an.
Für ihre Fragen stehen ihnen die Mitarbeiterinnen des WAZVS gern zur Verfügung. Nutzen hierfür bitte die Sprechzeit jeden Dienstag von 13.- 17.00 Uhr bzw. vereinbaren sie einen Termin außerhalb der Sprechzeit (Telefon: 035343 60414).
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