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SCHÖFFENWAHL FÜR DIE AMTSZEIT 2024 BIS 2028
Amt Schradenland, den 24.01.2023
Zum 31.12.2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sie werden an den Amts- und Landgerichten Schöffen genannt.
Für die Schöffenwahl in 2023 werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die als Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht Bad Liebenwerda als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerbungsschluss zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist der 17.03.2023.
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