Geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab 30. April in Kraft

Amt Schradenland, den 29.​04.​2022

Kabinett verlängert Corona-Basismaßnahmenverordnung bis einschließlich 27. Mai 2022

 

  • keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas

 

  • weiterhin Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr

 

  • die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.