Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen

Auf Grundlage der §§ 16, 28 und 30 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I. S. 1045) in der derzeit geltenden Fassung wird folgende Allgemeinverfügung ab 19.01.2022 erlassen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 20. Januar 2022

Weitere Meldungen

...Die Vorfreude steigt...

Reinigungs- und Küchenkraft Kita Großthiemig (m/w/d)

Stellenausschreibung Die Gemeinde Großthiemig sucht für ihre Kindertagesstätte zum ...