Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen
Auf Grundlage der §§ 16, 28 und 30 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I. S. 1045) in der derzeit geltenden Fassung wird folgende Allgemeinverfügung ab 19.01.2022 erlassen.
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