Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 012, Teilabschnitt Brandenburg

Die ONTRAS Gastransport GmbH beantragte mit Schreiben vom 30. November 2021 beim LBGR die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens einschließlich Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuverlegung einer Ferngasleitung einschließlich Nebenanlagen und einer Anschlussleitung.

Die Neuverlegung der Erdgasfernleitung bedarf gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. In Brandenburg ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über wirtschaftsrechtliche Zuständigkeiten das LBGR zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Das LBGR ist im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens auch für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig.

Gegenstand des planfestzustellenden Vorhabens ist die unterirdische Neuverlegung der Ferngasleitung 012 einschließlich Nebenanlagen und einer Anschlussleitung im Bundesland Brandenburg und im Freistaat Sachsen zwischen Lauchhammer und Strehla. Das planfestzustellende Vorhaben betrifft allerdings nur einen ca. 21 km langen Abschnitt der Erdgasfernleitung von Lauchhammer bis zur Grenze des Landes Brandenburg zum Freistaat Sachsen im Gebiet der Gemeinde Röderland. Die ebenfalls im Rahmen der Planfeststellung zu genehmigende Anschlussleitung wird ausgehend von der Armaturenstation S 12-4 der Ferngasleitung 012 auf einer Länge von ca. 3 km im Gebiet der Stadt Elsterwerda neu verlegt.

Das planfestzustellende Vorhaben betrifft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz das Gebiet der Stadt Lauchhammer. Im Landkreis Elbe-Elster sind das Amt Plessa (Gemeinde Plessa), das Amt Schradenland (Gemeinde Gröden), die Stadt Elsterwerda und die Gemeinde Röderland (OT Prösen) betroffen.

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