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Impfstab ermöglicht Impfungen für Lehrer, Feuerwehrleute und über Sechzigjährige

Aber: Es können nicht alle Menschen auf einmal geimpft werden, da Impfstoff fehlt.

 

Brandenburgs Impfstab hat weitere Personengruppen der Priorität 3 für Corona-Schutzimpfungen freigegeben. Ab Montag, 26. April 2021, können alle über Sechzigjährigen und alle Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufgrund von Corona-Infektionen in Impfzentren und impfenden Hausarztpraxen mit allen vorhandenen Impfstoffen geimpft werden. Gleiches gelte auch für weitere Personengruppen, wie Lehrinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen und aktive Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Impfberechtigte Personengruppen ab 26.04.2021:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 besteht,
  • Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks tätig sind.
  • Personen, die in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nr. 9 erfasst sind, tätig sind.
  • Personen, die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind.
     

(Quelle: Pressemitteilung MIK)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mo, 26. April 2021

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