Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsgebiet des Schradens- NSG Merzdorfer Polder Sanierung und Umbau von Kleinstauanlagen Gemarkungen Merzdorf und Gröden

Öffentliche Bekanntmachung

 

Nach intensiver Vorbereitungszeit durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz kann nun der Baubeginn für Maßnahmen zur Förderung zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes im Bereich des Schradens, NSG Merzdorfer Polder, linke Pulsnitzniederung, in den Gemarkungen Merzdorf und Gröden bekannt gegeben werden.

Nach einer Förderrichtlinie des Landes Brandenburg vom 26. Mai 2020 werden Projekte gefördert, die zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes sowie der Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Land Brandenburg beitragen.

Gravierende menschliche Eingriffe haben in den letzten Jahrzehnten zu wesentlichen Veränderungen des Landschaftswasserhaushaltes geführt und die zunehmend spürbaren Klimaveränderungen lassen eine weitere Verschlechterung befürchten. Dem soll mit der Umsetzung von Fördermaßnahmen gezielt entgegengewirkt werden. Dazu zählen speziell Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung, die z.B.:

  • Zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft dienen, mit einem Mindest-Rückhalt in den Sommermonaten,
  • Zur Steuerungsmöglichkeit des Gebietsabflusses durch wasserwirtschaftliche Anlagen beitragen.

Die Maßnahmen werden durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg gefördert.

Die Baumaßnahmen erstrecken sich ausnahmslos auf vorhandene wasserwirtschaftliche Anlagen (Kleinstaue). Im Vorhabensgebiet werden 25 vorhandene Kleinstauanlagen saniert oder am Standort neu gebaut.

Veränderte Nutzungsbedingungen, ungeklärte Eigentumsverhältnisse und unzureichende wasserrechtliche Regelungen führten nach 1990 zu mangelnder Wartung und Bedienung der zahlreichen im Gebiet vorhandenen Kleinstauanlagen.

Alle im Bearbeitungsgebiet vorhandenen Stauanlagen wurden unter baufachlichen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Aspekten bewertet und es wurden die Anlagen zur Revitalisierung ausgewählt, die zur Regulierung und Wasserspeicherung weiterhin unbedingt erhalten bleiben müssen. Die Sanierung der Stauanlagen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, mit Zustimmung der Eigentümer und wasserrechtlicher Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Alle Arbeiten werden durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz in Eigenleistung erbracht. Baubeginn wird März 2021 sein, das Bauende ist für den Spätherbst 2022 geplant.

Wir appellieren an alle Flächenbewirtschafter, die rekonstruierten wasserwirtschaftlichen Anlagen sachgemäß zu behandeln, um sie viele Jahre in dem benötigten Umfang funktionsfähig zu bewahren. Jede Anlage erhält eine Kennzeichnung, mit welcher sich Bewirtschafter an den Gewässerverband bei auftretenden Problemen/ Regulierungsbedarf wenden können.

Für eventuelle Beeinträchtigungen (Wege) während der Bauphase bitten wir um Ihr Verständnis und hoffen auf einen nachhaltigen Erfolg der Maßnahme.

Sollten Sie weitere Fragen zu der Fördermaßnahme haben, wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz in Sonnewalde, Tel.: 035323-637-0; E-mail:

Ludewig

Verbandsgeschäftsführer

 

Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Finsterwalder Str. 32a
03249 Sonnewalde

Mail:

Tel.: 035323 637-0

Fax: 035323 637-25

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Mi, 17. Februar 2021

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