Nutzung Sport- und Freizeiteinrichtungen
Amt Schradenland, den 17.12.2020
Zum Schutz vor Ausbreitung des Corona-Virus ist die Benutzung des Minispielfeldes/Bolzplatzes nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.
A. Richter
Ordnungsamt