Stellenausschreibung Amtsdirektorin / Amtsdirektor (m/w/d)

Im Amt Schradenland (Land Brandenburg, Landkreis Elbe Elster) ist die Stelle

 

der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (m/w/d)

 

zum 1. Juni 2021 neu zu besetzen. Zum Amt Schradenland mit ca. 4.440 Einwohnern gehören die Gemeinden Gröden, Großthiemig, Hirschfeld und Merzdorf.

 

Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss für die Dauer von 8 Jahren gewählt, die Einstufung erfolgt gemäß § 3 Kommunalbesoldungsverordnung.

 

Die Bewerberin/der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin/ zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß des Landesbeamtengesetzes für das Land Brandenburg i. V. m. dem Beamtenstatusgesetz erfüllen sowie die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

 

Die/der künftige Amtsdirektor/in soll über Führungs-und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich sowie über Sach-und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in der Kommunalverwaltung verfügen.

 

Für die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, einsatz-und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.

 

Die Bewerberin/der Bewerber soll im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein.

 

Auf § 12 Abs. 1 i. V. m. § 59 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) wird hingewiesen.

 

Es wird erwartet, dass die/der für das Amt bestätigte Bewerber/in den Hauptwohnsitz so wählt, dass die beschriebenen Aufgaben erfüllt und die erwartete Zusammenarbeit zum Wohle des Amtes Schradenland ungehindert gestaltet und ausgeübt werden können. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, lückenloser Tätigkeitsnachweis, aktuelles Führungszeugnis sowie gegebenenfalls Referenzen) sind schriftlich bis zum 15. November 2020 an das

 

Amt Schradenland

Vorsitzender des Amtsausschusses

Herrn Renè Bodack

Großenhainer Straße 25

04932 Gröden

 

mit dem Kennwort: Bewerbung Amtsdirektor (m/w/d) zu richten.

 

Bewerbungen von Menschen mit einer Behinderung sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellt behinderte Menschen, ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Schradenland nicht übernommen. Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht sein, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.

 

Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Schradenland zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schradenland
Fr, 02. Oktober 2020

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