Eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten des Amtes Schradenland
Ab dem 25. Mai 2020 wird mit der heute veröffentlichten Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Übergang in die eingeschränkte Regelbetreuung begonnen.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch bei Ihrer Kita-Leiterin, wie eine Umsetzung der eingeschränkten Regelbetreuung ab Juni für Ihr Kind erfolgen kann.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und Kreisverwaltung
Di, 30. April 2024
Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...