Volksbegehren „BÜRGERNÄHE ERHALTEN – KREISREFORM STOPPEN“
Am 29. August startete das Volksbegehren „BÜRGERNÄHE ERHALTEN – KREISREFORM STOPPEN“. Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde – Amt Schradenland, Hauptamt – Frau Wilken, Großenhainer Straße 25 in Gröden bis Mittwoch, den 28. Februar 2018, 16 Uhr und bei den weiteren Eintragungsstellen bis Dienstag, den 27. Februar 2018, 18:00 Uhr unterstützt werden:
Eintragungsstellen |
Eintragungszeiten |
Gröden Büro ehrenamtlicher Bürgermeister C.Voigt, Schulplatz 5 |
dienstags, 17:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Großthiemig Büro ehrenamtlicher Bürgermeister A. Klemm, Hauptstr. 31 |
dienstags, 17:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Hirschfeld Büro ehrenamtlicher Bürgermeister B. Trobisch, Finkenbergstr. 5 |
dienstags, 17:30 Uhr – 18:30 Uhr |
Merzdorf Büro ehrenamtlicher Bürgermeister Dr. H. Zirm, Neue Siedlung 5 |
freitags, 15:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Außerdem kann die Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung erfolgen
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
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