Gründungszuschuss für Existenzgründer
Amt Schradenland, den 14.11.2013
Seit 01.11.2013 können Existenzgründer im Land Brandenburg einen Gründungszuschuss im Rahmen einer Aufbauförderung in Höhe von maximal 8.700 € beantragen.
Voraussetzung für die Beantragung ist eine Beratung zur Gründung durch die entsprechende Kammer (hier Handwerkskammer Cottbus im handwerklichen Bereich) bevor eine Gewerbeanmeldung erfolgt.
(Quelle: Information HWK Cottbus)
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