Illegale Müllablagerung im Wald von Merzdorf

Amt Schradenland, den 02.​02.​2026

In letzter Zeit kam es wieder verstärkt zur Ablagerung von Müll in unseren Gemeinden. Das Ablagern von Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Im Waldgebiet der Gemeinde Merzdorf wurde eine illegale Ablagerung von Abfällen, insbesondere von Erwachsenenwindeln, festgestellt. 

Wir weisen darauf hin, dass das Ablagern von Müll im öffentlichen Raum oder in der freien Landschaft nicht zulässig ist. Hygieneabfälle wie benutzte Windeln sind aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ordnungsgemäß über die vorgesehenen Restmüllbehälter zu entsorgen.

Die Gemeinden fordern daher ausdrücklich auf, jede Form der illegalen Müllablagerung, insbesondere von Hygieneabfällen, unverzüglich zu unterlassen.

Bei weiteren Verstößen behalten sich die Gemeinden vor, ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Diese können die Verhängung von Bußgeldern sowie die Weiterberechnung der anfallenden Entsorgungs- und Reinigungskosten umfassen. Entsprechende Hinweise werden vertraulich entgegengenommen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung zur Sauberkeit und Ordnung im Gemeindegebiet.

 

Ordnungsamt

Amt Schradenland

 

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