Das Land Brandenburg hat die Förderrichtlinie für selbst genutztes Wohneigentum bis 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich verbessert.
Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde vereinheitlicht
Erhöhung der Einkommensgrenzen für den gesamten sozialen Wohnungsbau
Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum und für Höhen überwindende Hilfsmittel.
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Förderdarlehen sind 20 Jahre zinsfrei.
Info-Telefon Wohnungsbau: 0331 660-1322
Weitere Informationen der ILB