Hinweis: Änderungen beim Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Links
Weitere Meldungen
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...
Tag der offenen Tür der Grundschule Hirschfeld
Mi, 15. Mai 2024