Falsche Rücksichtnahme beim Parken und Halten
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern werden mitunter Grünflächen zum Parken und Halten genutzt. Daher möchte das Ordnungsamt darauf hinweisen, dass Grünflächen keine Verkehrsflächen sind und daher nicht zum Halten und Parken genutzt werden dürfen. Entsprechend §12 StVO Abs. (4) ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, wobei die Fahrbahn aber nicht zu verlassen ist.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und Kreisverwaltung
Di, 30. April 2024
Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...