Jährliche Einkommensermittlung für die Festsetzung der Elternbeiträge

Bitte geben Sie zur Ermittlung der Kita-Elternbeiträge für 2023 die Einkommenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen über Email an  bis zum 30.11.2022 ab.

 

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Unterlagen in der Amtsverwaltung bzw. bei Ihrer Kita-Leiterin abzugeben.

 

Wenn bereits der Höchstbeitrag festgesetzt wurde, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht erforderlich.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 04. November 2022

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