Kabinett beschließt Verlängerung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bis 9. November – Inzidenzschwellenwert für Testpflicht von 20 auf 35 erhöht
Die Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) wird mit wenigen Änderungen um vier Wochen bis 9. November 2021 verlängert. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Änderungsverordnung tritt am 13. Oktober 2021 in Kraft. Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt seit 16. September 2021 und war zunächst bis 13. Oktober befristet.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Links
Weitere Meldungen
Veränderte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung und Kreisverwaltung
Di, 30. April 2024
Am Freitag, den 10. Mai 2024, dem Tag nach Christi Himmelfahrt, bleibt die Amtsverwaltung ...
Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in für das Hauptamt (m/w/d)
Di, 30. April 2024
Das Amt Schradenland sucht zum 1. Juli 2024 eine/n Sachbearbeiter/in für das Hauptamt ...