Änderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und Verlängerung der Quarantäneverordnung

Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett gestern Änderungen der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ohne inhaltliche Änderungen um zwei Wochen bis zum Ablauf des 30. April 2021 verlängert.

Die wichtigsten Änderungen der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die nach aktuellem Stand bis zum Ablauf des 25. April 2021 in Kraft ist, sind Konkretisierungen des Zutrittsverbots zu Schulen sowie die Ausweitung der Testpflicht auf Kitas. Ausführliche Informationen dazu bietet die heutige Pressemitteilung des Bildungsministeriums „Änderung der Eindämmungsverordnung bringt Testpflicht in Schule und Kita“. Außerdem wurde klargestellt, dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ unberührt bleibt.

 

(Quelle: Pressemitteilung MSGIV)

 

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