Nutzung Sport- und Freizeiteinrichtungen

Zum Schutz vor Ausbreitung des Corona-Virus ist die Benutzung des Minispielfeldes/Bolzplatzes nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt.

 

A. Richter

Ordnungsamt

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Veröffentlichung

Amt Schradenland
Do, 17. Dezember 2020

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